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Urteil : Kündigung wegen Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung (Ls) : (Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 13. April 2022 – 5 Ca 189/22 –)

Archiv RDV
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1. Wer durch die Vorlage einer nicht auf einer ärztlichen Untersuchung beruhenden Bescheinigung versucht, seinen Arbeitsgeber über seine Impfunfähigkeit zu täuschen, verstößt in schwerwiegender Weise gegen seine auf § 20a Abs. 2 Satz1 IFSG beruhende arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

2. Etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen im Fall der Vorlage einer inkorrekten Impfunfähigkeitsbescheinigung obliegen nicht dem Gesundheitsamt, sondern allein dem Arbeitgeber