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Editorial : Gott, Grundgesetz und KI : aus der RDV 3/2026, Seite 115 bis 116

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Pfingsten 2026 war ich mir mit dem heiligen Geist einig, um es genau zu sagen mit Papst Leo XIV. In Abschnitt 152 der Enzyklika „Magnifica humanitas“ heißt es: „Es ist sicherlich wünschenswert, dass die Technologie den Menschen von einigen besonders beschwerlichen, monotonen oder gefährlichen Tätigkeiten entlastet und die menschliche Tätigkeit auf intelligente Weise unterstützt, doch muss der Schutz der Arbeitsplätze und die unersetzliche Rolle des Menschen die allgemeine Regel bleiben. Das Streben nach höheren Gewinnen kann keine Entscheidungen rechtfertigen, die systematisch Arbeitsplätze opfern, weil der Mensch Ziel und nicht Mittel ist…“ Der Papst hat mit diesen Worten in der „KI-Ära“ das „Gottesziel Mensch“ ausgegeben. Wir Menschen sollen in einer Welt leben, in denen wir durch Maschinen unersetzlich sind. Die Technik wird in der Medizin Leben retten und in Beruf und Alltag eine unschätzbare Hilfe sein. Das alles hebt die in die Zukunft gewandte Enzyklika hervor. Aber das gilt auch für Küchenmaschinen, mit rotierenden Messern. Anders als Kochautomaten ist KI aber ein sich selbst veränderndes, autonomes Werkzeug. Was der Papst mit Blick auf KI sagt, sollte dem Staat zu denken geben. Er darf die Gesellschaft in der KI-Ära nicht sich selbst überlassen.

Wir müssen das Verhältnis des Menschen zur Maschine klären. Am 23. Mai 2026 haben wir den 77. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert. Nachhaltigkeit und Verantwortung für nachfolgende Generationen und die Umwelt ist seit 1994 als Staatsziel in der Verfassung verankert. Machen wir es als Menschen doch wie Gott. Den Gedanken der Unterstützung statt Ersetzung sollten wir in der „KI-Ära“ als „Staatsziel Mensch“ in den Rang unserer Verfassung erheben. Damit wäre in der Praxis immer noch vieles ungeklärt.

In der Herzkammer der Demokratie wäre dann die Menschlichkeit des Menschen vor der KI gesichert. Denn solange der Mensch nicht ersetzt, sondern nur unterstützt werden darf, ist der Entscheidungsablauf unter menschlicher Souveränität gewahrt. An ihm kann die Menschlichkeit des Menschen gemessen werden.

Art. 20a Grundgesetz, der sich mit der Zukunft befasst, könnte künftig lauten: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Er fördert die Rahmenbedingungen für die verantwortbare Entwicklung und den verantwortbaren Einsatz neuer Technologien. Er stellt sicher, dass Maschinen die Menschen im Rahmen des Rechts unterstützen, aber nicht ersetzen.“

Porträt Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Prof. Dr. Rolf Schwartmann
ist Leiter der Kölner Forschungsstelle
für Medienrecht an der Technischen
Hochschule Köln, ist Mitherausgeber von
Recht der Datenverarbeitung (RDV) sowie
Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz
und Datensicherheit (GDD) e.V.