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Urteil : Ausnahmen von der Informationspflicht bei Verarbeitung personenbezogener Daten (Ls) : aus der RDV 4/2014, Seite 208

(Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 7. November 2013 – C 473/12 – IPI –)

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  1. Art. 13 Abs. 1 der RL 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten nicht die Pflicht, wohl aber die Möglichkeit haben, eine oder mehrere der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahmen von der Pflicht, die betroffene Person über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren, in ihr nationales Recht umzusetzen.
  1. Die Tätigkeit eines Privatdetektives, der für einen Berufsverband handelt, um Verstöße gegen die berufsständischen Regeln eines reglementierten Berufs, im vorliegenden Fall des Berufs des Immobilienmaklers, aufzuspüren, fällt unter die in Art. 13 Abs. 1 lit. D der RL 95/46 vorgesehene Ausnahme.