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Urteil : Evangelische Kirche darf die Bewerbung um die Stelle eines „Antirassismus-Referenten“ wegen Konfessionslosigkeit ablehnen (Ls) : aus der RDV 4/2014, Seite 216

(Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28. Mai 2014 – 4 Sa 157/14; 4 Sa 238/14)

Archiv RDV
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Ein kirchlicher Arbeitgeber darf die Besetzung einer Stelle eines Referenten/einer Referentin, der/die einen unabhängigen Bericht zur Umsetzung der Antirassismuskonvention der Vereinigten Nation durch Deutschland erstellen soll, von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche abhängig machen. Der wegen Konfessionslosigkeit abgelehnten Bewerberin steht keine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu.

(Nicht amtliche Leitsätze)