DA+

Literaturhinweis : Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung : aus der RDV 4/2016, Seite 226 bis 227

Peter Wedde (Hrsg.), Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung, Bund Verlag, Frankfurt a.M., 2016, 417 S., 49,– €.

Archiv RDV
Lesezeit 1 Min.

Im Bund-Verlag ist ein von Peter Wedde herausgegebenes „Handbuch zum Datenschutz und Mitbestimmung“ erschienen. Konkret geht es, wie die im Titel gleichrangig genannte Thematik der Mitbestimmung deutlich macht, um eine Darstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes in allen seinen Aspekten, d.h. um

  • die rechtlichen Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes,
  • die Ausgestaltung des Datenschutzes am Arbeitsplatz,
  • die Sicherung des Beschäftigtendatenschutzes durch die Interessenvertretungen,
  • die Aufgaben und Arbeitsmöglichkeiten der betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
  • neue Techniken und neue datenschutz-Anforderungen.

Neben dem Herausgeber haben zu dem Buch Kapitel beigetragen: Stefan Brink, Isabel Eder, Nadia Häfner-Beil, Heinz-Peter Höller, Silvia Mittländer, Marc-Oliver Schulze, Regina Steiner.

Dargestellt wird die derzeit noch geltende Rechtslage. Die EU-DS-GVO findet im Hinblick auf die derzeit noch offenen Umsetzungsmaßnahmen des nationalen Gesetzgebers Erwähnung im Wesentlichen nur in einem halbseitigen Hinweis. Wahrscheinlich hätte mancher Leser hier aber etwas mehr Vorausschau erwartet, da mit einem die Regelungen der DS-GVO ersetzenden nationalen Beschäftigtendatenschutzgesetz bis zur Ingeltungtretung der DS-GVO im Mai 2018 zweifelsohne nicht zu rechnen ist.

Eindeutig handelt es sich aber um eine umfassende Darstellung der geltenden Situation des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis, wobei wohl alle aktuellen Problemstellungen und auch sich abzeichnende Entwicklungen der Verarbeitungen von Arbeitnehmerdaten durch Beispiele belegt deutlich und auch für Praktiker verständlich dargestellt werden. Ein Blick in das ausführliche Stichwortverzeichnis zeigt auf, dass der Leser wohl zu jedem ihn beschäftigtenden Problem des Arbeitnehmerdatenschutzes Aussagen vorfindet. Eine Auswahl aktueller Stichworte reicht von App, Assessment Center, Background-Checks, cloud, dashboard, Graph, Industrie 4.0, Netzrecherche, OLAP, soziale Netzwerke bis Whistleblower.

Das Buch hat eine „betriebsratfreundliche“ Tendenz. Aufgabenbezogene betriebsinterne „Datenübermittlungen“ an den Betriebsrat sollen generell per § 80 BetrVG gestattet sein (Rn. 260 ff; anders und zutreffend aber in Rn. 86). Datenschutzrechtliche Grenzen – wie sie insbesondere das BVerwG kennt – werden nicht aufgezeigt, wobei das Personalvertretungsrecht und die datenschutzrechtlichen Regelungen für Beamte insgesamt nur randweise Beachtung finden (vgl. z.B. zum beamtenrechtlichen Personalakteneinsichtsrecht Rn.58 ff). Die fehlende Kontrolle der Mitarbeitervertretung durch den DSB wird nicht in Frage gestellt (Rn. 256 ff), wenngleich eine Kooperation als sinnvoll empfohlen wird (Rn. 45).

Insgesamt aber für jeden, insbesonders wenn er sich praxisbezogen mit Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes zu beschäftigen hat, eine auf dem aktuellen Stand befindliche, hilfreiche Lektüre.

(Peter Gola, Königswinter)