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Urteil : Kein Informationszugang zu Diensttelefonliste eines Jobcenters (LS) : aus der RDV 5/2015, Seite 270 bis 271

(VGH München, Urteil vom 05. August 2015 – 5 BV 15.160 –)

Archiv RDV
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  1. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch auf Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste eines Jobcenters.
  1. Der Anspruch ist nach § 3 Nr. 2 IFG ausgeschlossen, weil das Bekanntwerden der Durchwahlnummern und Namen der Sachbearbeiter sowohl die Individualrechtsgüter der Mitarbeiter (Gesundheit, Ehre) als auch die Funktionsfähigkeit des Jobcenters gefährden kann.