Bericht : Bundesinnenminister will Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste erweitern : aus der RDV 5/2016, Seite 278 bis 279
Mit dem am 11.8.2016 vorgestellten Sicherheitskonzept will Bundesinnenminister Thomas de Maizière unter anderem die Vorratsdatenspeicherung auf Messenger wie Skype oder WhatsApp sowie E-Mails ausweiten. Bisher sind diese nicht von der Vorratsdatenspeicherung betroffen.
Ein schwerwiegender Punkt in de Maizières Forderungskatalog ist die Aufhebung der Trennung von „Telekommunikationsdiensten“ und „Telemediendiensten“.
Telekommunikationsdienste wie Telefon- oder Internetanschluss fallen unter das Telekommunikationsgesetz (TKG) und damit unter die Vorratsdatenspeicherung (VDS) und die Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV).
Zu den Telemediendiesnten gehören fast alle Angebote im Internet: Webshops, Messenger-Dienste, Suchmaschinen, Informationsdiesnte, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys, Webportale, private Websites und Blogs. Sie alle fallen unter das Telemediengesetz (TMG).
In der Pressekonferenz sagte der Innenminister, dass beide Bereiche denselben Verpflichtungen unterliegen sollten, wenn sie denn zur Kommunikation genutzt würden.
Unter dem Schlagwort „intelligente Videotechnik“ will der Innenminister den Datenschutz beim Einsatz von Überwachungskameras schwächen.
Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und Kfz-Kennzeichenerfassung soll erlaubt werden.
Datenschützer wurden von De Maizière dafür kritisiert, durch das Verbot von Videoüberwachung die Ermittlungen im Fall einer Bombendrohung in Dortmund behindert zu haben. Sicherheitsinteressen sollten wichtiger sein als Datenschutzbelange, wenn es darum ginge, Videokameras etwa in Einkaufszentren zu genehmigen.
Bei der Videoüberwachung soll auch Gesichtserkennung erlaubt sein, die direkt mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen wird.
Deutschland müsse auch die von der EU beschlossene schärfere Überwachung von Fluggästen in nationales Recht zügig umsetzen.