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Urteil : Einsicht in Personalakten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts (Ls) : aus der RDV 5/2016, Seite 270

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Juli 2016 – 9 AZR 791/14 –)

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  1. § 83 Abs. 1 BetrVG, nach dem der Arbeitnehmer das Recht hat, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen, und dazu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen, begründet keinen Anspruch auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
  1. Ein solcher Anspruch folgt weder aus der Rücknahmepflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB) noch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, Kopien von den Schriftstücken der Personalakte zu fertigen. Vielmehr ist damit dem einem Beseitigungs- und Korrekturanspruch vorgelagerten Transparenzschutz genügt.

(Nicht amtliche Leitsätze)