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Urteil : Fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlicher Facebook-Veröffentlichung (Ls) : aus der RDV 5/2018, Seite 287

(Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 27. Februar 2018 – 1 Sa 515/17 –)

Archiv RDV
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Veröffentlicht ein bei einer Straßenbahn tätiger Arbeitnehmer unter Angabe seines Namens und eines Fotos in Straßenbahnuniform auf einer rechtsradikalen Facebookseite ein Bild mit einer meckernden Ziege mit der Sprechblase „Achmed, ich bin schwanger“, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch die im Eigentum der Stadt stehende Straßenbahngesellschaft.