Urteil : Zum Auskunftsanspruch des Betriebsrats über die von der Konzernmutter gewährten Aktienoptionen und Nachzugsaktien (Ls) : aus der RDV 5/2018, Seite 283 bis 284
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. März 2018 – 1 ABR 15/17 –)
- Macht ein Betriebsrat im Rahmen des ihm innerbetrieblich nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVg zustehenden Überwachungsrechts Auskunftsansprüche nach § 80 Abs. 2 S, 1 BetrVG geltend, so hat er darzulegen, für welche Aufgabe die verlangte Auskunft erforderlich ist.
- Der Betriebsrat hat zur Wahrung der Grundsätze von Recht und Billigkeit im Rahmen des § 75 Abs. 1 BetrVG nicht die Aufgabe bzw. Befugnis, bei diskriminierender Maßnahmen Dritter (hier Einhaltung des Gleichheitssatzes bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch die Konzernmutter) gegenüber den Arbeitnehmern Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn diese bei Durchführung eines zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgen. Die Arbeitnehmer handeln nicht „bei Ausübung ihrer Tätigkeit“ für den Arbeitgeber.
(Nicht amtliche Leitsätze)