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Urteil : Zur Diskriminierung älterer Bewerber (Ls) : aus der RDV 5/2020, Seite 277

(Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27. Mai 2020 – 2 Sa 1/20 –)

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Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team“, so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt.