Bundesinnenministerium legt am 19.8.2014 Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz vor : aus der RDV 6/2014, Seite 350 bis 351
Das Vorhaben sei ein wesentlicher Baustein der Digitalen Agenda der Bundesregierung, so das BMI.
Die Sicherheit der Informationstechnik sei Grundlage jeder Form von Digitalisierung und damit zentrales Querschnittsthema der Digitalen Agenda, mit der die Bundesregierung die Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat begleiten und voranbringen will.
Für den in der Digitalen Agenda verankerten präventiven Ansatz solle der nunmehr vorliegende Entwurf für ein neues IT-Sicherheitsgesetz den nötigen Rahmen schaffen. Das Bundesministerium des Innern habe den Referentenentwurf am 19.08.2014 den beteiligten Ressorts der Bundesregierung zur weiteren Abstimmung zugeleitet.
Der Entwurf nehme – über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für Kritische Infrastrukturen hinaus – die Sicherheit der Systeme und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger generell in den Blick. Die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands sollten die sichersten weltweit werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält Regelungen zu folgenden Themenfeldern:
- Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen – insbesondere bei kritischen Infrastrukturen;
- Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Netz;
- Schutz der IT des Bundes;
- Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik;
- Erweiterung der Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich Cybercrime.
„Wir müssen sicherer werden als bisher. Wer ein Risiko setzt für andere, trägt dafür auch die Verantwortung. Wer Kritische Infrastrukturen betreibt, der muss sie sicher betreiben,“ erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zum Gesetzentwurf.
Nach der Ressortabstimmung solle das Vorhaben im Rahmen einer breiten öffentlichen Debatte intensiv mit den beteiligten Kreisen aus Wirtschaft und Gesellschaft erörtert werden.
(Pressemitteilung des BMI vom 19.8.2014)