DA+

Urteil : Personalratswahl mit Corona-Einschränkungen (Ls) : aus der RDV 6/2020, Seite 344

(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 7. Oktober 2020 – 33 K 1757/20.PVB –)

Archiv RDV
Lesezeit 1 Min.
  1. Eine Berechtigung zur Anfechtung einer Personalratswahl liegt nicht vor, wenn zahlreiche Beschäftigte wegen der Anordnung von Teleabeit zwar vor der Wahl im Betrieb nicht erreichbar, jedoch nicht gehindert waren, ihre Stimme per Briefwahl oder persönlich am Wahltag abzugeben.
  1. Das Betretungsverbot für bestimmte Beschäftigte wäre nur dann eine Wahlbehinderung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls bei objektiver Betrachtung auf eine Erschwerung der Wahl gerichtet gewesen wäre. Daran fehle es, da die Maßnahme offenkundig dem Infektionsschutz diente und die die Beschäftigten hinreichend informiert gewesen seien.

(Nicht amtliche Leitsätze)