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Urteil : Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund (Ls) : aus der RDV 6/2021 Seite 349

(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2021 – 21 Sa 1291/20 –)

Archiv RDV
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Herabwürdigende und verächtliche Äußerungen durch einen technischen Leiter eines gemeinnützigen Vereins über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem Chat stellen keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar, weil eine vertrauliche Kommunikation unter den Schutz des allgemeine Persönlichkeitsrechts fällt. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 KSchG ist jedoch möglich.

(Nicht amtlicher Leitsatz)