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Urteil : Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen (Ls) : aus der RDV 6/2021 Seite 347

(Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26. August 2021 – 3 SaGa 13/21 –)

Archiv RDV
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Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, ist gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.

(Nicht amtlicher Leitsatz)