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Literaturhinweis : Die Verantwortlichkeit im Datenschutz – Die Zuordnung zum Verantwortlichen und deren Bedeutung für Rechtfertigung, Geldbußen und Schadensersatz : aus der RDV 6/2021 Seite 354

Kosmider, Thomas, Die Verantwortlichkeit im Datenschutz – Die Zuordnung zum Verantwortlichen und deren Bedeutung für Rechtfertigung, Geldbußen und Schadensersatz, Verlag Boorberg, Stuttgart 2021, 309 S., 48,– €

Archiv RDV
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Das nunmehr im Boorberg-Verlag erschienene, handliche und bereits optisch ansprechende Buch geht auf die im Wintersemester 2020/2021 von der juristischen Fakultät der Universität Bayreuth angenommene Dissertation von Thomas Kosmider zurück. Bekanntlicherweise stellt eine Dissertation den Hauptbestandteil einer Promotion dar, bei der es inhaltlich grds. um die Auseinandersetzung mit wichtigen Themen, optimalerweise a.E. mit neuen Erkenntnissen für die behandelte Problematik, geht. In der Praxis stellt die von Kosmider behandelte Verantwortlichkeit im Datenschutz nach wie vor und auch in Zukunft bekanntlich einen wesentlichen/wenn nicht „den Dreh- und Angelpunkt“ im Datenschutzrecht dar – was der Rezensent als insbesondere in der Schnittmenge aus Datenschutz und Insolvenzverwaltung, Nachlasspflegschaft sowie Testamentsvollstreckung tätiger Praktiker ebenfalls bestätigen kann.

Der Frage der Verantwortlichkeit dieser „Amtsträger“ im Umgang mit personenbezogenen Daten begegnet man selbst in diesem spezialisierten Teilbereich fast täglich. Die Einheit von entsprechender (zivilrechtlicher) Rechtsordnung mit dem Datenschutzrecht ist nach wie vor nicht hergestellt. Selbst hier hilft aber im Grundsätzlichen das Werk von Kosmider weiter: Es beleuchtet die Frage, wann jemanden eine Verantwortlichkeit trifft – und zwar zunächst in sachlicher Hinsicht und im Anschuss, wie von einer Dissertation zu erwarten, in der persönlichen Hinsicht/Auffassung des Promovenden. Dem schließen sich gut nachvollziehbare Folgerungen zu Datenverarbeitungen innerhalb der festgestellten Verantwortlichkeit an. Letztlich erfolgen Ausführungen zur Zurechnung bei Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen. Als Fazit empfiehlt sich das Werk von Kosmider daher, „gerade weil“ Dissertation, auch für Praktiker wie Datenschutzbeauftragte, Justiziare bzw. Rechtsanwälte mit datenschutzrechtlichen Bezügen, nicht zuletzt im Übrigen, weil neben umfassendem Literaturverzeichnis im Wesentlichen auch Beiträge aus einschlägigen Praktikermagazinen wie CR/RDV/ZD als Quellen herangezogen wurden. Der Literaturund Rechtsprechungsstand ist mit Februar 2021 nach wie vor und auch für die Praxis hinreichend aktuell.

 (RA/FA InsR/Testamentsvollstrecker (AGT) Christian Weiß, Wellensiek Rechtsanwälte Köln)