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Urteil : Kein Ausschluss aus Vergabeverfahren wegen Einbindung der luxemburgischen Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens : aus der RDV 6/2022, Seite 328

(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2022 – 15 Verg 8/22 –)

Archiv RDV
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Auftraggeber dürfen sich auf bindende Zusagen US-amerikanischer Cloudanbieter verlassen – auch zum Datenschutz.

Aus den Gründen:

Die Anbieterin eines digitalen Entlassmanagements für Patienten ist nicht allein deswegen aus einem Vergabeverfahren zweier kommunaler Krankenhausgesellschaften auszuschließen, weil sie die luxemburgische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens als Hosting-Dienstleisterin einbinden will. Die öffentlichen Auftraggeber dürfen sich vielmehr auf die bindenden Zusagen der Anbieterin verlassen, dass die Daten ausschließlich in Deutschland verarbeitet und in kein Drittland übermittelt werden.