DataAgenda-Arbeitspapier 15 : Recht auf Vergessen I + II
Mit seinen Beschlüssen vom 6.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei grundlegende Felder neu organisiert. So wird im Bereich des Kooperationsverhältnisses zwischen Europäischem Gerichtshof (EuGH) und BVerfG eine Grundrechtsvielfalt im Bereich nicht vollständig harmonisierten Unionsrechts und eine Kompetenz zur Prüfung von Unionsgrundrechten im Bereich vollständig harmonisierten Unionsrechts entwickelt. Im bereichsspezifischen Datenschutz wird die Rechtsprechung zum Schutz personenbezogener Daten durch Verbreitung durch Suchmaschinen weiter konkretisiert und fortentwickelt, um den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden.