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DataAgenda-Arbeitspapier 47 : Sicherheit im Netz – bei der Vorratsdatenspeicherung herrscht nun Klarheit. Aber der Staat ist nicht der Feind des Datenschutzes.

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Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erneut zur Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Frage der unionsrechtlichen Zulässigkeit ist nun hinreichend klar. Nun muss der Gesetzgeber den Rahmen ausfüllen. Es geht um wirksame Verbrechensbekämpfung im Netz unter Wahrung des Datenschutzes. Aber welche Daten darf der Staat unter welchen Voraussetzungen speichern?

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