18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 49 : Überprüfung des Einsatzes von Facebook-Fanpages – Zunächst stehen öffentliche Stellen zur Kontrolle an

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat der Bundesregierung den Betrieb ihrer Facebook-Fanpage untersagt. Klagt die Bundesregierung dagegen, kann die Fanpage solange nicht abgeschaltet werden, bis gerichtlich in letzter Instanz über das behördliche Verbot entschieden ist. Das kann lange dauern.

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