18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 05 : „Cookies“ richtig setzen: Anwendbarkeit des TMG?

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Das bereichsspezifische Datenschutzrecht für elektrische Kommunikation ist bislang durch die ePrivacy-Richtlinie geregelt, die in Deutschland im TKG, TMG und UWG umgesetzt wurde. Um das Verhältnis zwischen der DS-GVO und der ePrivacy-Richtlinie klarzustellen, sollte die Richtlinie durch die ePrivacy-VO ersetzt werden. Momentan gibt es zur ePrivacy-VO nur Entwürfe der Kommission und eine Entschließung des Europäischen Parlaments. Keiner weiß momentan, wie die ePrivacy-VO am Ende genau aussehen wird. Sicher ist nur: trotz Änderung des übergeordneten Datenschutzrechts durch die DS-GVO seit Mai 2018 bleiben TKG und TMG unberührt.

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