18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 58 : Datenschutz hilft Patienten: Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

Lesezeit 1 Min.

Wer sich ärztlich behandeln lässt, hat ein Anrecht auf eine Kopie seiner Patientenakte. Aber muss man dafür etwas bezahlen, sprich können Kosten für die Kopie und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand Patienten in Rechnung gestellt werden?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das so festgelegt. „Er (der Patient) hat dem Behandelnden die entstehenden Kosten zu erstatten.“ Das klingt eindeutig.

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