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Urteil : Erlaubnis privater Telefonate erstreckt sich nicht auf Gewinnspielhotlines (Ls) : aus der RDV 1/2016, Seite 46

(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. September 2015 – 12 Sa 630/15 –)

Archiv RDV
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  1. Gestattet ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern, auf seine Kosten privat zu telefonieren, bezieht sich diese Erlaubnis auch ohne ausdrückliche Einschränkung nicht darauf, auf Kosten des Arbeitgebers bei einer Gewinnspielhotline (hier: „Das geheimnisvolle Geräusch“) anzurufen.
  1. Trotz der gegebenen Pflichtverletzung war aufgrund der vorgenommenen Interessenabwägung die alleine noch streitige fristlose Kündigung unwirksam.