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Urteil : Haftung des Betreibers einer kommerziellen Internetseite für rechtswidrige Äußerungen von Nutzern (Ls) : aus der RDV 1/2016, Seite 30

(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 16. Juni 2015 – 64569/09 – Delfi AS/Estonia)

Archiv RDV
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Im Gegensatz zur Bereitstellung von Diskussionsforen oder Bulletin Boards, in denen private Nutzer untereinander Meinungen austauschen können, oder von Social-Media-Plattformen wie Facebook kann der Betreiber eines kommerziellen Internet-News-Portals, der seine Leser auffordert, Kommentare zu veröffentlichten Beiträgen abzugeben, und hiervon auch wirtschaftlich profitiert, für Äußerungen seiner Nutzer zur Zahlung einer Geldentschädigung verpflichtet sein, wenn er Kommentare, die Hassreden und Aufrufe zu Gewalt beinhalten, nicht unverzüglich entfernt.

(Nicht amtlicher Leitsatz)