Literaturhinweis : Internet und Arbeitsrecht : aus der RDV 1/2016, Seite 51 bis 52
Wolfgang Däubler, Internet und Arbeitsrecht, Bund-Verlag, 5. Aufl., 2015, 538 S., kartoniert 29,90 €.
Bereits zwei Jahre nach der Vorauflage ist die im Umfang um ein Viertel – von 421 auf 538 Seiten – erweiterte 5. Aufl. dieses als „Ratgeber“ bezeichneten Standardwerks erschienen. Der Verfasser hat sich nicht darauf beschränkt, aktuelle Rechtsprechung und Literatur in die Quellennachweise seiner Untersuchung einzuarbeiten, sondern hat auch im Text die bisherige Kasuistik zu einzelnen Themenblöcken ausgeweitet, eine gerade für den Praktiker sehr wertvolle Orientierungshilfe.
Die Gliederung des Werks wurde bis auf wenige, sachgerechter erscheinende Umstellungen im wesentlichen beibehalten. Neu ist das Kapitel „Crowdwork“ (§ 9, S. 316 ff), das die Ausschreibung und Vergabe bestimmter Aufgaben – z.B. Softwareentwicklung oder die Entwicklung von Marketingstrategien oder Firmenlogos – mittels einer Internet-Plattform betrifft. Däubler weist auf die drohende „Ausdünnung der Betriebe“ (S. 320), die durch eine solche Arbeitsplatzverlagerung besteht, ebenso hin wie auf die Unsicherheiten bei der arbeitsrechtlichen Einordnung der „Crowdworker“.
Zusammengefasst: Das Buch gibt erschöpfend Auskunft über alle Fragen, die sich z.Zt. unter seinem Titel zusammenfassen lassen: den Einsatz von BYOD, die Bedeutung sozialer Netzwerke für die arbeitgeberseitige Informationsgewinnung, Cloud Computing, die private Internetnutzung durch den Mitarbeiter, Kontrollmöglichkeiten durch Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung – um nur wenige, willkürlich herausgegriffene Beispiele zu nennen. Dass neben der arbeitsrechtlichen Sichtweise auch den datenschutzrechtlichen Aspekten angemessener Raum gewidmet wird, ist von der Sache her zwingend. Dass Däubler auch in diesem Bereich als unbestrittener Experte gilt, macht seine Ausführungen um so überzeugender und verlässlicher.
Nicht nur eine Randnotiz wert ist der Hinweis auf den überaus günstigen Preis – dafür lohnt sich die Anschaffung der jüngsten Aufl. auch für denjenigen, der schon die Vorauflage besitzen sollte.
(RA Dr. Georg Wronka, Bonn)