Bericht : Verbandsklagen im Verbraucherdatenschutz in Kraft : aus der RDV 1/2016, Seite 50 bis 51
Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“, mit dem spezielle Verbraucherinteressen betreffende Datenverarbeitungen unter die Klagebefugnis des UKlaG fallen, hat mit den vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 2.12.2015 verabschiedeten Ergänzungen am 17.12.2015 die Zustimmung des Bundestags gefunden (BGBl. 2016, XXX). Insofern ist die Vermutung, das am 3. März 2015 in den Bundestag eingebrachte Gesetz sei in den Schubladen verschwunden (Editorial Heft 6/15), widerlegt.
(Redaktion)