Rechtsprechnung : Keine Diskriminierung bei Nichtaufnahme von Mädchen im Knabenchor (Ls)
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass der Ausschluss von Mädchen aus einem Knabenchor keine Diskriminierung darstellt, solange musische Bildung für Mädchen gewährleistet ist.
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Mai 2021 – 5 B 32.19 –)
1. Es liegt keine geschlechtsbezogene Diskriminierung vor, wenn ein Mädchen nicht in den nur von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin aufgenommen wird. Insbesondere die „Orientierung daran, ob die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich zum hohen Ausbildungsstand stimmlich zum Klang eines Knabenchores passen“, ist nicht zu beanstanden.
2. Dies gilt jedenfalls solange, wie es im Land Berlin auch Mädchen möglich ist, eine hochwertige musische Bildung zu erhalten.
(Nicht amtliche Leitsätze)