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Rechtsprechnung : Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert (Ls)

Das Bundessozialgericht bestätigt, dass ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice als versicherter Betriebsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung gilt.

Archiv RDV
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(Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Dezember 2021 – B 2 U 4/21 R –)

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt; Sofern das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme dient, ist es als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert.

(Nicht amtlicher Leitsatz)