Rechtsprechnung : Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert (Ls)
Das Bundessozialgericht bestätigt, dass ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice als versicherter Betriebsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung gilt.
(Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Dezember 2021 – B 2 U 4/21 R –)
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt; Sofern das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme dient, ist es als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert.
(Nicht amtlicher Leitsatz)