Urteil : Posttraumatische Belastungsstörungen als Dienstunfall nach Einsicht in Personalakte (Ls) : aus der RDV 2/2015, Seite 101 bis 102
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 11. Dezember 2014 – 1 K 1161/13 –)
- Posttraumatische Belastungsstörungen infolge Einsicht in die Personalakte sind kein Dienstunfall, wenn ein in der Akte enthaltenes Schreiben des Personalrats allgemeine Negativ-Einschätzungen ohne beleidigenden Inhalt enthält.
- Die Einsichtnahme ist insbesondere nicht dazu geeignet, eine psychische Erkrankung hervorzurufen, wenn der Betroffene über Existenz und Inhalt des Schreibens bereits zuvor informiert worden ist. Ein schockartiges Erleben durch das eigene Lesen ist schon wegen dieser Vorwarnung ausgeschlossen.
(Nicht amtliche Leitsätze)