Literaturhinweis : Festschrift für Jürgen Taeger: IT-Recht in Wissenschaft und Praxis : aus der RDV 2/2021, Seite 118 bis 119
Louisa Specht-Riemenschneider/Benedikt Buchner/Christian Heinze/Oliver Thomsen (Hrsg.), Festschrift für Jürgen Taeger: IT-Recht in Wissenschaft und Praxis, Fachmedien Recht und Wirtschaft, dfv Mediengruppe, Frankfurt/M. 2020, 771 S., 249,– €
Anlässlich seines 65. Geburtstags würdigen zahlreiche, namhafte Freunde und Weggefährten die Verdienste von Prof. Dr. Jürgen Taeger als Wissenschaftler und Hochschullehrer mit einer von SpechtRiemenschneider, Buchner, Heinze und Thomsen herausgegebenen Festschrift, wobei der Begriff „Festschrift“ die 771 Seiten ausmachende Großkommentierung aktueller Fragen des Daten- und Informationsrechts nur unzureichend erfasst.
Die Beiträge der über 40 Autoren betreffen Themen aus den Tätigkeitsschwerpunkten von Jürgen Taeger, wie dem Zivil-, dem Wirtschafts- und vor allem dem Informationsrecht. Enthalten sind Beiträge zu den Bereichen des Bürgerlichen Rechts, des Datenschutzrechts, des Informationsund Medienrechts, des Rechts des geistigen Eigentums und der Rechtsdurchsetzung. Dabei geht es zum einen um Grundsatzfragen, wie sie sich z.B. beim Einsatz künstlicher Intelligenz, im Verhältnis von Arbeits- und Datenschutz stellen. Nachgegangen wird aber auch der sich unter verschiedenen Aspekten stellenden Frage des Umfangs datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit und Haftung oder der Wirksamkeit von Einwilligungen oder der Rolle des Arbeitgebers als TK-Dienstleister. Bei den Beiträgen geht es sowohl um allgemeine Anforderungen an das – zukünftige – Datenschutzrecht als auch um praxisbezogene Anwendungsfragen. Wenn auch nicht jede der 43 Abhandlung für den Nutzer des Buches von Interesse sein mag, wird die breite Themenstellung dem Nutzer vielfach zu benötigten Informationen und Neubetrachtungenhelfen.
Das breite Themenspektrum spiegelt aber auch die Vielfalt der Tätigkeiten und Interessen des Geehrten deutlich, dessen nicht nur die Lehre betreffendes Engagement Thomsen in einem die Veröffentlichungabschließenden Beitrag darstellt.
Dazu bleibt anzumerken, dass Jürgen Taeger auch der GDD als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats erhalten bleibt und auch wir stolz darauf sind, dass er dieser Zeitschrift als Mitglied des Herausgeberbeirats und regelmäßiger Autor verbunden ist.
(Prof. Peter Gola)