DA+

Urteil : Homeoffice statt Änderungskündigung (Ls) : aus der RDV 2/2021, Seite 109

(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10. August 2020 – 19 Ca 13189/19 –)

Archiv RDV
Lesezeit 1 Min.

Bevor der Arbeitgeber z.B. coronabedingt eine Änderungskündigung zur Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches ausspricht, hat er zu prüfen, ob die bisherige Arbeit, bei vorhandenen technischen Möglichkeiten, von zu Hause aus erledigt werden kann.

(Nicht amtlicher Leitsatz)