Urteil : Keine Mitbestimmung bei Einsatz von „Greetern“ (Ls) : aus der RDV 2/2021, Seite 109 bis 110
(Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2020 – 4 BVGa 9401/20 –)
Bei der Einteilung von Beschäftigten als „Greeter“, die unter anderem dafür zuständig sind, die Einhaltung der zulässigen Maximalzahl an Kunden in den Räumlichkeiten zu überwachen und durchzusetzen und die Kunden auf die Verpflichtung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Räumlichkeiten sowie die Verwendung des bereitgestellten Desinfektionsschutzmittels hinzuweisen, handelt es sich um keine dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegende Maßnahme.
(Nicht amtlicher Leitsatz)