Urteil : Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske am Arbeitsplatz (Ls) : aus der RDV 2/2021, Seite 109
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2020 – 42 Ga 13034/20 –)
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten und das Publikum vor Infektionen zu schützen.
- Demgemäß kann eine Flugsicherheitsassistentin am Flughafen zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes angewiesen werden. Ein von der Arbeitnehmerin vorgeschlagenes Gesichtsvisier ist für den Schutz Dritter weniger geeignet als der beim Arbeitgeber vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz.
- Dass Gründe vorliegen, nach denen das Tragen der Mund-Nasen-Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, muss die Beschäftigte glaubhaft machen.
(Nicht amtlicher Leitsatz)