Facebook-Fanpages abschalten und Forschung mit Daten – Die Agenda der Datenschutzkonferenz
Im März 2022 hat die DSK ihre aktuelle Agenda vorgestellt. Die Pressekonferenz des amtierenden DSK-Vorsitzenden, BfDI Ulrich Kelber, zur 103. Datenschutzkonferenz ist ein begrüßenswertes Novum. Die DSK steht Rede und Antwort, so wie es sich im transparenten Staat für Behörden gehört. Vier Punkte stehen im Vordergrund.
Erstens: „Wissenschaftliche Forschung – selbstverständlich mit Datenschutz“. Mehr Verarbeitung auch personenbezogener Daten für die Forschung unter Berufung auf das Forschungsprivileg der DS-GVO verdient Zustimmung. Der Gesetzgeber muss Rechtsgrundlagen schaffen. Die Mittel zur Ermöglichung sind insbesondere Anonymisierung, Pseudonymisierung und Datentreuhänderschaften.
Zweitens: Die DSK will sich um die Betreiber von Facebook-Fanpages kümmern. Auf Grundlage der Rechtsprechung will die DSK wegen ihrer Vorbildfunktion zunächst staatlichen Stellen auf den Zahn fühlen und hat nächste Schritte für ein koordiniertes Vorgehen angekündigt. Der Vorstoß ist politisch ausgesprochen ambitioniert. Soziale Netzwerke tragen die private und unternehmerische Kommunikation, ebenso wie die staatliche. Bei Licht betrachtet müssten auch Dienste wie Instagram, TikTok und Twitter von der Bildfläche verschwinden. Der BfDI ist nach dem TTDSG für den Onlinedatenschutz bei Facebook & Co zuständig. Mangels Zuständigkeit in Deutschland muss der Weg hier über den Europäischen Datenschutzausschuss gehen, wo der BfDI für ein konzertiertes Vorgehen sorgen kann.
Drittens: Ein anderes politisch heißes Eisen ist das Speichern von Daten von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Hier ist nicht das begrüßenswerte Sachanliegen bemerkenswert, denn auch Untersuchungsausschüsse unterliegen dem Datenschutzrecht. Die entscheidende Frage ist, ob Datenschutzaufsichtsbehörden die Kompetenz besitzen, parlamentarische Gremien zu prüfen, wie der EuGH das für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hessen ohne Begründung angenommen hat. Mit parlamentarischen Kontrollrechten wird der Europäische Gerichtshof sich bald erneut befassen müssen. Unter Verweis auf mangelnde Kompetenz und das aktuelle Verfahren vor dem EuGH könnten zumindest Parlamente in Bund und Ländern den Aufsichtsbehörden die Tür weisen, wenn sie ihnen Facebook verbieten wollen. So könnten Parlamentarier und Parlamentarierinnen in Bund und Ländern auch weiter bei Facebook bleiben. Ministerien und Gerichte sind aber auch ein interessanter Prüfgegenstand.
Viertens: Wer online shoppen möchte, der muss häufig ein Kundenkonto erstellen. Dass man mit der Anmeldung dauerhaft in die Datenverarbeitung für ein Unternehmen eingebunden wird, stört die DSK. Wer den Shop digital nur als Gast nutzen wolle, müsse nicht in dieselben Datennutzungen einwilligen, wie ein Stammkunde. Die DSK erwartet deshalb von der Wirtschaft die Möglichkeit, einen datensparsamen Gastzugang anzubieten. Diese könnte sich in schweren Zeiten gegängelt fühlen. Wer Recht hat, ist offen. Diese Erwartung der DSK ist bürgerrechtlich verständlich. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen die Unternehmen entscheiden. Ob der Wunsch der DSK rechtlich gestützt werden kann, entscheiden die Gerichte. Die DSK muss sich an ihre Entschließungen halten. Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft binden die Positionen der DSK wie alle Behördenentscheidung erst dann, wenn sie von der Behörde in einen konkreten Bescheid gegossen worden sind, den ein Gericht bestätigt hat. Bis dahin sind sie Impulse für Diskussionen.