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Persönlichkeitsverletzung wegen Beeinträchtigung des sozialen Ansehens (falscher Schufaeintrag) (Ls) : (Landgericht Mainz, Urteil vom 12. November 2021 – 3 O 12/20 –)

Archiv RDV
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Übermittelt ein Inkassobüro eine falsche Negativmeldung an die Schufa, so kann dies eine Haftung nach Art. 82 DS-GVO nach sich ziehen.

Führt die falsche Negativmeldung zu einer Beeinträchtigung des sozialen Ansehens und werden seine Kreditkarten gekündigt, kann der Betroffene von dem Inkassobüro einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 € verlangen.
(Nicht amtliche Leitsätze)