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Urteil : 60-Jährige Beamtin muss befristete Anordnung zur corona-bedingten Home-Office-Tätigkeit hinnehmen (Ls) : aus der RDV 4/2020, Seite 222 bis 223

(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14. April 2020 – VG 28 L 119/20 –)

Archiv RDV
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  1. Die Anordnung einer coronabedingten 3-wöchigen Tätigkeit im Home-Ofice verletzt den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung nicht, weil durch die Anordnung lediglich der Ort ihres Einsatzes und gegebenenfalls die konkreten Aufgaben für drei Wochen verändert würden. Dies gelte selbst wenn die erforderliche Technik (z.B. ein Arbeitscomputer oder ein Diensthandy) nicht verfügbar sei.
  1. In der Abwägung zwischen der Erfüllung der Fürsorgepflicht und dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung dürfe der Dienstherr jedenfalls für einen kurzen Zeitraum von drei Wochen angesichts der durch die Pandemie bestehenden Ausnahmesituation in Kauf nehmen, dass sich die amtsangemessene Beschäftigung auf eine bloße Rufbereitschaft und Übertragung einzelner Aufgaben im Home-Office beschränke.

(Nicht amtliche Leitsätze)