Urteil : Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher Abstammung bei Einbürgerung (Ls) : aus der RDV 4/2020, Seite 206
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Mai 2020 – 2 BvR 2628/18 –)
- Die Verfassungsbeschwerde der Tochter eines jüdischen Emigranten, der die Einbürgerung mit der Begründung versagt worden war, dass sie als nichteheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne Ausbürgerung ihres Vaters nicht hätte erlangen können, wird als begründet angenommen.
- Eine solche Auslegung verstößt gegen grundlegende Wertentscheidungen des Grundgesetzes. Namentlich wird der Verfassungsauftrag aus Art. 6 Abs. 5 GG, alle Kinder ungeachtet ihres Familienstandes gleich zu behandeln, nicht erfüllt.