Urteil : Abmahnung eines Redakteurs wegen Nicht-Anzeige einer Nebentätigkeit (Ls) : aus der RDV 4/2021, Seite 227 bis 228
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Juni 2021 – 9 AZR 413/199 –)
- Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriftenredakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Nachricht anzuzeigen hat, soll dem Verlag regelmäßig die Prüfung ermöglichen, ob seine berechtigten Interessen durch die beabsichtigte Veröffentlichung beeinträchtigt werden. Dahinter muss das Interesse des Arbeitnehmers, die Nachricht ohne vorherige Einbindung des Verlags zu veröffentlichen, regelmäßig zurücktreten.
- Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Anzeigepflicht, kann dies eine Abmahnung rechtfertigen.
(Nicht amtliche Leitsätze)