Urteil : Dienstentfernung einer Beamtin infolge der Nichtumsetzung dienstlicher Anordnungen in Bezug auf die Corona-Pandemie (Ls) : aus der RDV 5/2022, Seite 283 bis 284
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 21. Juni 2022 – 3 K 802/22 –)
Die Dienstentfernung einer Justizvollzugsbeamtin aufgrund beharrlicher Verweigerungshaltung sowie wiederholter innerdienstlicher Äußerungen in Bezug auf die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sowie zur Impfung ist rechtmäßig. Das Verhalten der Beamtin stellt ein einheitliches schweres Dienstvergehen dar, mit dem die Beamtin das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren hat.
(Nicht amtliche Leitsätze)