Bericht : Wegen Datenschutzverstößen bei Forschungsfahrten verhängt die LfDI Niedersachen ein Millionenbußgeld gegen VW : aus der RDV 5/2022, Seite 284
Unter anderem weil ein VW-Testfahrzeug die anderen Verkehrsteilnehmer ohne deren Kenntnis filmte, muss VW nun ein Bußgeld zahlen. Einen Betrag von 1,1 Millionen Euro setzte die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens fest, den VW akzeptiert hat.
Im Jahr 2019 hat die österreichische Polizei ein Erprobungsfahrzeug von VW bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass am Fahrzeug Kameras angebaut waren. Diese sollten zur Fehleranalyse das Verkehrsgeschehen rund um das Fahrzeug herum aufzeichnen. Aufgrund eines Versehens fehlten an dem Fahrzeug jedoch Magnetschilder mit einem Kamerasymbol und weiteren vorgeschriebenen Informationen für die datenschutzrechtlich Betroffenen, also in diesem Fall die anderen Verkehrsteilnehmenden. Gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssten diese aber eigentlich über die Datenverarbeitung aufgeklärt werden. Das sei auch nicht der einzige Verstoß, unter anderem sei ebenfalls kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Unternehmen geschlossen worden, das die Fahrten durchführte.