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Urteil : Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft (Ls) : aus der RDV 6/2015, Seite 338 bis 339

(Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 3. Juni 2015 – 10 O 80/12 –)

Archiv RDV
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  1. Vorverurteilende und sachlich falsche öffentliche Äußerungen der Staatsanwaltschaft über einen Beschuldigten können Schmerzensgeldansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung begründen.
  1. Das Land ist nach Art. 34 GG i.V.m. §§ 839, 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 15.000,– € verpflichtet.

(Leitsatz zu 2 nicht amtlich)