DA+

Literaturhinweis : EU-Datenschutz-Grundverordnung – Kurzkommentar mit Synopse BDSG/EU-DS-GVO : aus der RDV 6/2016, Seite 344 bis 345

Peter Wedde, EU-Datenschutz-Grundverordnung – Kurzkommentar mit Synopse BDSG/EU-DS-GVO, Bund-Verlag, Frankfurt 2016, 346 S., kartoniert 39,90 €.

Archiv RDV
Lesezeit 1 Min.

Ab dem 25. Mai 2018 ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Geschichte. An seine Stelle tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) mit ihren 99 Artikeln, die vor allem von denjenigen, die seit Jahren mit dem BDSG operieren, eine Umgewöhnung und einen damit verbundenen Lernprozess fordert. Dabei will Wedde Hilfestellung leisten. Sein Werk ist in 4 Teile gegliedert.

Im ersten, einer 15seitigen Einführung, vermittelt er einen Überblick über die nach Schwerpunkten geordneten Neuregelungen – eine Art kompakte Einstiegshilfe in das neue Regelwerk. Der zweite Teil besteht aus der Wiedergabe der umfangreichen Erwägungsgründe, die der Verordnung vorangestellt sind und die zur Interpretation der einzelnen Bestimmungen herangezogen werden können. Der Kurzkommentar zur Verordnung selbst – dritter Teil – besteht aus dem in synoptischer Form abgebildeten Text und ihm zugeordneten „rechtlichen Hinweisen“ des Verfassers. Der Praktiker, der sich bislang stets am BDSG orientierte, wird insbesondere für den vierten Teil dankbar sein. In ihm werden in drei Rubriken die BDSG-Vorschriften auf die Verordnungsartikel gespiegelt und die entscheidenden Änderungen kurz erläutert. Diese Parallelführung der Normen macht schon auf den ersten Blick erkennbar, wo und wie eine Umstellung künftig zu berücksichtigen ist.

Wedde erkennt in der DS-GVO durchaus einige Verbesserungen gegenüber der noch geltenden Rechtslage, überwiegend sieht er das neue Regelwerk aber wohl eher kritisch. Bereits in seinem Vorwort beklagt er „zu Detailthemen eine Reduzierung des bisherigen datenschutzrechtlichen Standards“. Das wird sicherlich der eine oder andere Autor der bereits angekündigten Kommentierungen anders sehen, als Bereicherung der Diskussion ist eine solche Position aber allemal zu bewerten.

(RA Dr. Georg Wronka, Bonn)