18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 22 : Veröffentlichung von Videos und Bildern

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Zum Sachverhalt: Das OLG Köln sprach dem Kläger das begehrte Recht, die Unterlassung der Verbreitung des streitgegenständlichen Videomaterials zu verlangen, nicht zu. Bei dem Videomaterial handelte es sich um Aufnahmen des klagenden Wachmannes, die im Kontext einer Berichterstattung über die Räumung, Sperrung und Bewachung eines Gebäudes getätigt wurden. Formal ging es hierbei um die Frage nach der Gewährung von Prozesskostenhilfe.

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