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Bericht : Fitness-App-Anbieter geben kaum Auskunft über Datennutzung : aus der RDV 1/2018, Seite 56 bis 57

Archiv RDV
Lesezeit 2 Min.

Marktwächter-Experten haben sechs Anbieter abgemahnt

Anbieter müssen auf Anfrage Auskunft darüber erteilen, welche Daten sie von den Nutzern gespeichert haben. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW wollte deshalb wissen, inwieweit Verbraucher auf eine solche Anfrage Antwort erhalten. Die Ergebnisse zeigen: „Verbraucher, die bei der Wearable- und Fitness-App-Nutzung ihre eigenen Daten im Blick behalten möchten, haben kaum eine Chance. Selbst dann nicht, wenn sie Informationen direkt beim Anbieter einfordern. Damit wird die Kontrolle der eigenen Daten erschwert oder sogar vollständig blockiert“, so Ricarda Moll, Referentin im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale NRW.

Auf der anderen Seite räumen sich Anbieter von Smartwatches und Fitness-Apps selbst weitgehende Rechte an den Daten der Nutzer ein – das zeigt aktuell eine Untersuchung der Stiftung Warentest: Diese hat sich 13 Modelle genauer angesehen und bei zwölf Modellen deutliche Mängel im Kleingedruckten der AGBs gefunden. Mit Gut hat deshalb nur ein Modell abgeschnitten, die anderen waren befriedigend bis ausreichend.

Praxistest: Die wenigsten Anbieter beantworten die Fragen

Im Rahmen der Marktwächter-Untersuchung haben zwölf Tester einen Auskunftsantrag gestellt, nachdem sie das Wearable und die dazugehörige Fitness-App zuvor vier Wochen genutzt hatten. Die Verbraucherzentrale selbst tauchte nicht im Antrag auf. Nach zwei Kontaktversuchen hatten zwar acht von zwölf Anbietern reagiert, jedoch waren nur drei der Antworten zufriedenstellend. Andere Reaktionen bestanden beispielsweise lediglich aus pauschalen Hinweisen zum Umgang mit den erhobenen Daten, ohne jedoch auf die konkreten Fragen der Nutzer einzugehen. Vier der zwölf Anbieter haben innerhalb der genannten Frist überhaupt nicht auf das Auskunftsersuchen der Nutzer reagiert.

Recht auf Auskunft: Wer fragt, erlebt Hindernisse

Die Ergebnisse des Praxistests zeigen: Möchten Verbraucher wissen, was mit ihren Daten bei der kombinierten Wearable- und App-Nutzung geschieht, wird es ihnen nicht einfach gemacht. Denn abgesehen davon, dass einige Anbieter bis zuletzt in keiner Weise auf das Auskunftsersuchen reagierten, forderten zwei Anbieter zusätzlich weitere Informationen zur Identifikation (z.B. Produktbestellnummer/Personalausweis) vom Verbraucher. Eine Antwort haben die Betroffenen bis heute nicht erhalten, obwohl die aus Sicht der Marktwächterexperten unter Umständen notwendigen Informationen übermittelt wurden.

Konsequenzen: Sechs Anbieter abgemahnt, einer verklagt

Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale NRW sehen in den ausbleibenden beziehungsweise unzureichenden Antworten der Anbieter Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht. Daher wurden sechs Anbieter abgemahnt, von denen vier Anbieter die Unterlassungserklärungen abgegeben haben. „Mit diesen Zusagen der Anbieter, das abgemahnte Fehlverhalten zu unterlassen, können wir als Marktwächter-Team weitere Erfolge für den Verbraucher verzeichnen“, so Moll. Einen großen Anbieter haben die Marktwächter-Experten mittlerweile verklagt.

Die Erkenntnisse des Marktwächter-Praxistests ergänzen die Ergebnisse der im April 2017 erschienenen Untersuchung „Wearables, Fitness-Apps und der Datenschutz: Alles unter Kontrolle?“. Diese hat gezeigt, dass kaum einer der Anbieter in seinen Datenschutzerklärungen ausreichend über die genaue Verwendung der zum Teil sensiblen Daten informiert.

(Pressemitteilung vom 22.11.2017)