Urteil : Unterlassung einer negativen Bewertung auf einer Internetplattform (Ls) : aus der RDV 1/2018, Seite 52
(Landgericht Augsburg, Urteil vom 17. August 2017 – 022 0 560/17 –)
Können auf einer Internetplattform Nutzer Erfahrungsberichte zu verschiedenen Einrichtungen abgeben, ist der Betreiber der Plattform nicht verpflichtet, die Bewertung einer Praxisklinik ohne Begründungstext mit (nur) einem von fünf Sternen deshalb zu löschen, weil der Nutzer nach dem Vortrag des Klinikbetreibers nicht in der Klinik behandelt worden ist. Für die ihm zustehende Meinungsäußerung genüge es, dass der Nutzer in irgendeiner Art und Weise mit der Klinik in Berührung gekommen ist, die ihn veranlasst hat eine negative „EinSternchen“-Bewertung abzugeben.
(Nicht amtlicher Leitsatz)