18. GDD-Sommer-Workshop
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Urteil : Für Facebook gilt deutsches Datenschutzrecht – Datenweitergabe bedarf wirksamer Einwilligung (Ls) : aus der RDV 1/2018, Seite 35

(Kammergericht Berlin, Urteil vom 22. September 2017 – 5 U 155/14 –)

Archiv RDV
Lesezeit 1 Min.
  1. Facebook Deutschland unterliegt als eine Niederlassung von Facebook Irland deutschen Datenschutzrecht. Datenverarbeitung von Facebook Irland sind der Tätigkeit der Zweigniederlassung Facebook Deutschland selbst dann zuzurechnen, wenn die Daten nicht von der deutschen Niederlassung verarbeitet werden.
  1. Facebook (Irland) ist es untersagt, Spiele so zu präsentieren, dass der Nutzer mit dem bloßem Betätigen des Buttons „Spiel spielen“ die Erklärung abgibt, einer Übermittlung personenbezogener Daten an den (externen) Betreiber des Spiels zuzustimmen.
  2. Unwirksam ist mangels hinreichender Einwilligungserklärung auch eine Klausel, die es dem Betreiber des Spiels gestattet, im Namen des Nutzers auf Facebook zu posten.

(Nicht amtliche Leitsätze)