Urteil : Kündigung wegen verdeckter Videoaufnahmen von Sportlerinnen (Ls) : aus der RDV 1/2018, Seite 54 bis 55
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01. November 2017 – 24 Ca 4261/17 –)
- Einem Trainer, der heimlich Sportlerinnen beim Umziehen mit einer versteckten Kamera filmt, kann fristlos gekündigt werden.
- Die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt zu dem Zeitpunkt zu laufen, indem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis erlangt. Eine ausreichende Kenntnis über die Kündigungsgründe liegt erst vor, nachdem die in diesem Tatbestand ermittelnde Staatsanwaltschaft auf mehrfache Anträge und Nachfragen hin Akteneinsicht gewährt hat.
(Nicht amtliche Leitsätze)