Urteil : Ton- und Bildaufnahmen durch den Leistungsberechtigten im Jobcenter (Ls) : aus der RDV 1/2018, Seite 47
(Landessozialgericht München, Beschluss vom 17. Oktober 2017 – L 11 AS 589/17 –)
- Eine Sozialleistungsbehörde muss sich nur im Rahmen des § 13 SGBX an einen Bevollmächtigten des Leistungsberechtigten wenden.
- Ton- und Bildaufnahmen eines Leistungsberechtigten von Gesprächen zwischen Mitarbeitern eines Jobcenters und dem Leistungsberechtigten bedürfen wegen des allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) der Erlaubnis der betroffenen Mitarbeiter.
(Nicht amtliche Leitsätze)