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Urteil : Anforderungen an den Nachweis einer wirksamen Datenschutz-Einwilligung (Ls) : aus der RDV 1/2021, Seite 37

(Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11. November 2020 – C-61/19 –)

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Art. 2 lit. h und Art. 7 lit. a der RL 95/46/EG […] sowie Art. 4 Nr. 11 und Art. 6 Abs. 1 lit. a der […] DS-GVO sind dahin auszulegen, dass es dem für die Verarbeitung von Daten Verantwortlichen obliegt, nachzuweisen, dass die betroffene Person ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch aktives Verhalten bekundet hat und dass sie vorher eine Information über alle Umstände im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache erhalten hat.