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Urteil : Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers (Ls) : aus der RDV 1/2021, Seite 47

(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23. Oktober 2020 – 20 U 57/19 –)

Archiv RDV
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  1. Ein Versicherungsnehmer hat gem. Art. 15 i.V.m. Art. 4 Nr. 1 und 6 DS-GVO gegen die Versicherung einen Anspruch auf Datenauskunftserteilung, der sich auch auf Auskünfte zum Verlauf des Prämienkontos, zum Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses und auf die zu diesem gespeicherte Korrespondenz erstreckt.
  2. Der Streitwert einer Datenauskunftsklage ist mit pauschal 5.000 € anzusetzen.